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Die EU verfolgt mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ein ambitioniertes Ziel: Unternehmen sollen Nachhaltigkeitsaspekte transparenter und vergleichbarer machen. Diese neue Richtlinie ersetzt die bisherige Regelung zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) und bringt umfassendere Berichtspflichten mit sich.

Hintergrund und Ziele

Die CSRD ist ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Green Deals. Sie definiert einheitliche Standards für die Offenlegung von Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG). Ziel ist es den Zugang zu nichtfinanziellen Informationen zu verbessern, die Vergleichbarkeit von Unternehmen in Nachhaltigkeitsfragen zu erhöhen und Nachhaltigkeitsberichte auf Augenhöhe mit der finanziellen Berichterstattung zu bringen. Betroffene Unternehmen müssen künftig nicht nur vergangenheitsorientierte Daten, sondern auch zukunftsgerichtete Informationen zu den Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit – auf Umwelt und Gesellschaft – offenlegen.

Wer ist betroffen und ab wann?

Die Berichtspflicht wird schrittweise eingeführt:

Unternehmenstyp Erste Berichtspflicht Berichtszeitraum
Unternehmen, die der NFRD unterliegen 2025 Geschäftsjahre ab 1. Januar 2024
Große Unternehmen* (ohne NFRD-Pflicht) 2026 Geschäftsjahre ab 1. Januar 2025
Gelistete KMU** 2027 (Opt-out bis 2028 möglich) Geschäftsjahre ab 1. Januar 2026
Drittlandsunternehmen 2029 Geschäftsjahre ab 1. Januar 2028

Definition „großes Unternehmen“: Überschreitung von mindestens zwei der folgenden Kriterien:

  • Nettoumsatz von 50 Mio. EUR,
  • Bilanzsumme von 25 Mio. EUR,
  • 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt.

Pflichten und Inhalte der Berichterstattung

Die CSRD verlangt eine umfassende Offenlegung zu ESG-Themen:

  1. Allgemeine Angaben
    • Einbindung von Nachhaltigkeit in Geschäftsmodell, Strategie und Governance.
  2. Themenspezifische Angaben
    • Umwelt: CO₂-Emissionen, Kreislaufwirtschaft, Biodiversität.
    • Soziales: Menschenrechte, Mitarbeiter*innen, Kund*innen.
    • Governance: Anti-Korruption, Diversität, Risikomanagement.

Ein zentrales Element ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit:

  • Inside-out-Perspektive: Wie beeinflusst das Unternehmen Umwelt und Gesellschaft?
  • Outside-in-Perspektive: Wie wirken sich Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen aus?

Und jetzt?

Für AboutMedia ist Nachhaltigkeit ein Teil der DNA, doch um die Bestimmungen der neuen Richtlinie zu erfüllen erfordert es ein gewisses Fingerspitzengefühl sowie eine effektive Strategie für die effiziente Umsetzung. Wir unterstützen gerne bei der Prüfung der Betroffenheit, oder beim Planen der nächsten Schritte.

Quelle

WKO

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