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Online-Vermarkterkreis begrüßt Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, warnt aber vor Wildwuchs der Bürokratie. Digital- und Medienstandort braucht Rechtssicherheit.

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Eine sogenannte Opt-out-Lösung ist nicht mehr zulässig. Das heißt, das „Weitersurfen“ gilt nicht als stillschweigende Einwilligung zur Verarbeitung von Nutzerdaten. Ist das das Ende vom Cookie? Zukünftig müssen Nutzer aktiv ihrer Datenverarbeitung zustimmen. Was bedeutet das konkret und gibt es überhaupt noch einwilligungsfreie Cookies? Das haben wir hier für euch zusammengefasst.

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Das erst kürzlich veröffentlichte Urteil des EUGH ist häufig unklar und wirft mehr Fragen auf denn je. Welche Gesetze greifen wo ein und wann gibt es Hilfe für Werbetreibende? Der iab austria und AG Public Affairs luden diese Woche zu diesem Thema zum iab Roundtable ein. Auch Eugen Schmidt als Leiter des Online Vermarkterkreis (OVK) hat teilgenommen. Die Experten sind sich einig: „Eine aktive Cookie-Zustimmung ist notwendig.“

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