In den letzten Newslettern haben wir immer wieder über das neue Cookie-Urteil berichtet. Was sich dabei viele sicherlich gedacht haben: In der Theorie klingt doch alles gut und schön, aber wie sollen wir das umsetzen? Wir stellen euch eine Lösung vor – unsere Best-Practice Umsetzung.
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Eine sogenannte Opt-out-Lösung ist nicht mehr zulässig. Das heißt, das „Weitersurfen“ gilt nicht als stillschweigende Einwilligung zur Verarbeitung von Nutzerdaten. Ist das das Ende vom Cookie? Zukünftig müssen Nutzer aktiv ihrer Datenverarbeitung zustimmen. Was bedeutet das konkret und gibt es überhaupt noch einwilligungsfreie Cookies? Das haben wir hier für euch zusammengefasst.