Das neueste Update zur e-Privacy zeigt vor allem eines: Uneinigkeit. Verschiedene EU-Staaten zeigen unterschiedliche Standpunkte. Einzelne Artikel werden verwässert, gestrichen oder überarbeitet und ein neuer Vorschlag ist angekündigt. Eugen Schmidt hilft aktiv in der Vertretung unserer Interessen mit.
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Eine sogenannte Opt-out-Lösung ist nicht mehr zulässig. Das heißt, das „Weitersurfen“ gilt nicht als stillschweigende Einwilligung zur Verarbeitung von Nutzerdaten. Ist das das Ende vom Cookie? Zukünftig müssen Nutzer aktiv ihrer Datenverarbeitung zustimmen. Was bedeutet das konkret und gibt es überhaupt noch einwilligungsfreie Cookies? Das haben wir hier für euch zusammengefasst.