Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft und bringt neue Regelungen für Unternehmen in Österreich. Websites und Online-Dienste müssen ab dann barrierefrei gestaltet sein, um allen Nutzerinnen und Nutzern – insbesondere Menschen mit Behinderung – einen uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen.

Warum ist das wichtig?

Das BaFG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um und verpflichtet Unternehmen, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, allen Personen die selbstständige Nutzung von Websites und Online-Diensten zu ermöglichen – unabhängig von möglichen Einschränkungen des Seh-, Hör-, oder Bewegungsvermögens.

Wer ist betroffen?

Das Gesetz betrifft Hersteller*innen, Händler*innen und Dienstleister*innen unterschiedlichster Branchen. Besonders relevant ist es für Unternehmen, die Online-Dienste im Rahmen eines Verbrauchervertrags anbieten, wie z. B. Webshops, Buchungsportale, Online-Terminvereinbarungssysteme, Verlagsseiten für digitale Publikationen oder Webseiten mit Mitgliedschafts- und Abonnementangeboten. Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites die neuen Barrierefreiheitsstandards erfüllen. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro sind teilweise ausgenommen, sofern sie keine Produkte im Sinne des BaFG anbieten.

Um barrierefrei zu sein gibt es für Webseiten einiges zu beachten. Darunter fallen zum Beispiel folgende Funktionalitäten:

  • Texte und Navigation: Alle Informationen müssen in einfacher Sprache und in ausreichend großer Schrift zur Verfügung stehen.
  • Alternative Darstellungsformen: Informationen sollten in verschiedenen sensorischen Kanälen vorliegen, z. B. durch Sprachausgaben, Vorlesefunktionen oder alternative Bildbeschreibungen.
  • Hilfe- und Support-Optionen: Unternehmen sollten Kontaktmöglichkeiten anbieten, wie etwa Support-Desk-Kontakte oder ein barrierefreies Online-Formular.
  • Kontrast und Lesbarkeit: Farbkontraste müssen so gestaltet sein, dass auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen Inhalte gut erkennen können.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Unternehmen, die ihre digitalen Angebote noch nicht barrierefrei gestaltet haben, sollten sich am besten jetzt schon eine Strategie überlegen. Die notwendigen Anpassungen können einige Zeit und Planung in Anspruch nehmen – angefangen bei der Barrierefreiheitserklärung bis hin zur Implementierung technischer Standards. Im ersten Schritt ist es empfehlenswert eine Website-Überprüfung durchzuführen. Nach der Feststellung welche Barrieren bestehen, kann auf Grundlage dieser Erkenntnisse ein Maßnahmenplan zur Umsetzung der Barrierefreiheit erstellt werden. So wird die neue Barrierefreiheit als Chance statt als Erschwernis genutzt.

Hier geht es zum Gesetzestext:

WKO