Die österreichische Datenschutzbehörde hat den Einsatz von Google Analytics und Facebook-Tracking erneut als rechtswidrig eingestuft. Die allgemeinen Grundsätze der Datenübermittlung seien verletzt. Vor allem, weil über die Tracking-Technologie personenbezogene Daten/Informationen in die USA – an die Zentrale des Facebook-Mutterkonzerns Meta – übermittelt werden.
Mit dem Bescheid reagiert die Datenschutzbehörde auf eine Musterbeschwerde, die der Verein Noyb im August 2020 eingebracht hatte. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde bieten auch die mit Meta abgeschlossenen Standardvertragsklauseln keinen angemessenen Schutz, damit sich die Überwachungs- und Zugriffsmöglichkeiten durch US-Geheimdienste und das FBI verlieren.
Diese Entscheidung betrifft auch Instrumente wie Facebook Login und Meta Pixel, die auf dem Trackingansatz basieren. Daher sollten Marketer beachten, dass jeder Websitebetreiber, der diese Tools verwendet, einen potenziellen DSGVO-Verstoß begeht und mit hohen Strafen rechnen muss. Ob bereits Strafen verhängt wurden oder ob das geplant ist, ist nicht bekannt. Prinzipiell gilt dafür auch der hohe Strafrahmen der DSGVO. >> Hier mehr dazu
Fakt und Fazit
Es wird empfohlen, keine Instrumente von Meta auf Homepages zu implementieren. Ohne zusätzliche Maßnahmen oder einen schnellen Nachfolger des Privacy Shields ist ein weiteres Tool im Data Driven Marketing als illegal zu betrachten. Ob, wann und wie ein neues Abkommen erreicht werden wird, das wissen wir derzeit noch nicht.
Wir bleiben natürlich am Ball!