Die Bundesregierung darf sich unserer Meinung nach feiern lassen: durch die Einführung der Digitalsteuer werden heimische Medien und Vermarkter entlastet und bleiben weiterhin wettbewerbsfähig.
Ab 2020 werden die gültigen Steuern auf U.S.-Digitalgiganten durch die definierten Umsatzgrenzen anfallen. Gleichzeitig kommen die Einnahmen der neuen Steuer österreichischer Medien zu Gute. Nun sollte auch Datenspeicherung an Umsatzgrenzen gekoppelt werden.
Hartwig Löger hat es möglich gemacht: die Einführung der Digitalsteuer. Und somit auch Steuergerechtigkeit. Denn über die neu dazugewonnenen 15 Millionen Euro aus den Einnahmen der neuen Steuer, können sich zukünftig österreichische Medien freuen. Dadurch wird nicht nur das digitale Angebot Österreichs weiterentwickelt, sondern auch die journalistische Vielfalt und Qualität gefördert: nationale Wertschöpfung und österreichische Arbeitsplätze stehen somit im Vordergrund. Und das, unserer Meinung nach, ist ein großer und wichtiger Schritt in Richtung Steuerfairness.
Was sagt der iab austria dazu?
Besonders begeistert zeigt sich auch der iab austria (interactive advertising bureau), dass sich die Regierung nicht dazu entschieden hat, die Werbeabgabe auszuweiten, sondern die Umsätze der Digitalgiganten zu besteuern. Aus voller Überzeugung sagt auch Online-Vermarkter-Kreis-Leiter Eugen Schmidt:
„Die Digitalsteuer ist eine essenzielle Steuermaßnahme, die weder Konsumenten noch österreichische Medien und Vermarkter belasten wird. Durch die intelligente Steuer wird die österreichische Digitalwirtschaft begünstigt. Sie sichert Arbeitsplätze und Wertschöpfung und leistet ihren Steuerbeitrag in Österreich.“
Nächster Schritt: Datenspeicherung muss ebenfalls an Umsatzgrenzen gekoppelt werden. Ansonsten könnte die Verpflichtung zur siebenjährigen Speicherung der Nutzer-IP-Daten auch die internationalen Werbeaktivitäten in österreichischen Medien erschweren und sich zu unverhältnismäßigen Auswirkungen auf die österreichische Medien- und Digitalwirtschaft auswirken. Der Online-Vermarkter-Kreis fordert deshalb, auch hier, Gerechtigkeit, da ansonsten der Steuerungseffekt nur beschränkt eintreten würde. Da ein „Totalüberwachsungsgesetz“ die Verpflichtung zu kostenintensiven Datensilos mit sich bringt, widerspricht sich die Datenspeicherung mit dem gewünschten Steuerungseffekt für heimische Vermarkter, Medien und die User.
Auch hier sagt Schmidt abschließend:
“Der österreichische Datenschutz und die Qualität von Online-Werbung liegen durch die Selbstverpflichtung von Medien und Vermarktern bereits jetzt weit über internationalem Niveau.“